Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Elektromobilität an:
- Beratung
- Planung, Konzeption und Beantragung bei dem Elektroversorgungsunternehmen (EVU)
- Lieferung und Montage der Komponenten
- Einrichtung des Lastmanagements und Backends
- Inbetriebnahme mit protokollierter Funktionsprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Material- und Montagekosten KfW-Förderfähig.
KfW-Förderung
Im Privaten Haushalt – FAQ
- Welche Ladepunkte werden gefördert?
Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen
von Wohngebäuden. - Welche Voraussetzungen bestehen für die Ladestation?
11 kW Ladeleistung und intelligente Steuerung.
Strom für den Ladevorgang muss zu 100% aus
erneuerbaren Energien stammen. - Wer kann gefördert werden?
Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften,
Mieter und Vermieter. - Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. - Ab wann gilt die Förderung?
Antragstellung ist ab 24.11.2020 möglich, danach kann die
Ladestation bestellt und die Arbeiten beauftragt werden. - Welche Ausgaben sind förderfähig?
Die Ladeinfrastruktur sowie Einbau und Anschluss der
Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. Nutzen Sie einfach unser Kontakformular.